Kleingartenentwicklung Flensburg, Kiel, Rostock und Frankfurt/M

Vier Städte – viermal Gärtnern

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Kleingärten sind wunderbar, grün, ganz bunt und individuell. Auch Städte und Gemeinden gehen ganz unterschiedlich mit ihrem Kleingartenbestand um. Zwischen 2014 und 2023 bearbeitete TGP Landschaftsarchitekten Kleingartenentwicklungskonzepte (KEK) in vier Städten.
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Abb. 1: Kleingärten direkt an Geschosswohnungsbauten in Flensburg. Foto: TGP

Der Deutsche Städtetag plädierte in seinen "Leilinien zur nachhaltigen Entwicklung des Kleingartenwesens in den Städten" bereits 2011 für eine gesamtstädtische Betrachtung der Kleingärten. Nach den Umfragen des Forschungsberichts des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (Heft 158, 2013, Seite 158) verfügten 2008 44 Prozent der Kommunen in strukturschwachen Räumen über ein Kleingartenentwicklungskonzept.15 Prozent planten die Aufstellung.

In Flensburg wurde der Leerstand erfasst

In Flensburg als wachsende Stadt werden im Rahmen der Siedlungsentwicklung die Kleingärten regelmäßig in den Blick genommen. Die Ratsversammlung hatte 2017 "Grundsätze zur Entwicklung des Kleingartenwesens 2035" und die Aufstellung eines KEK beschlossen, um den kommunalen Landschaftsplan und ein Integriertes Stadtentwicklungskonzept mit validen Daten zu unterfüttern. Bis 2018 reduzierte sich der Bestand von 3500 Kleingartenparzellen um weitere 500, obwohl sich gleichzeitig die Bevölkerungszahl um rund 6500 erhöhte. Bei Geländebegehungen wurden schließlich 400 leerstehende Parzellen erfasst (circa 12 %). Gründe könnten der Erwerb von Eigentum mit Garten und die Nähe attraktiver Erholungsflächen im Umland sein.

Der Fokus bei der Erarbeitung des neuen Kleingartenentwicklungskonzeptes lag einerseits auf einer Sicherung der Versorgung der Bevölkerung mit Kleingärten und andererseits auf der Verbesserung der Auslastung der Anlagen. Ein erhöhter Freiraumbedarf resultiert aus der Prognose eines weiteren Wachstums der Bevölkerung. Kleingartenanlagen sind Teil des nutzbaren Freiraumsystems der Stadt, unter Umständen ergeben sich Konflikte mit anderen Naturgütern.

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Abb. 2: Beteiligung beim Kieler Kleingartenkonzept: Gesprächsrunden, Spaziergänge, Workshops, Tagesveranstaltungen mit Ausstellungen und Vorträgen, Präsentationen. Foto: TGP verändert nach Landeshauptstadt Kiel
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Abb. 2b: Legende zu Abb. 2. Abb.: TGP
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Abb. 3: Ein Stadtteilforum in Kiel-Ost: Intensives Arbeiten am Plan. Foto: TGP

In der Landeshauptstadt Kiel ging es um Konflikte zum Baulandbedarf

Anlass der Stadt Kiel, 2014 ein Kleingartenentwicklungskonzept aufzustellen, war der Bürgerentscheid für den Erhalt von Kleingärten und gegen ihre Umnutzung zu Bauland. Einerseits stand der Wert des historischen Kieler Grüngürtels aus den 20er Jahren zur Debatte, andererseits wurde ein hoher Leerstand vermutet. Die Kleingärten waren und sind bis heute ein wesentlicher Teil des Grüngürtels.

Die Stadtverwaltung, Politik und die Kleingärtner kommunizierten kaum miteinander, Vereinsstrukturen erschienen veraltet und dysfunktional. Zudem standen der Stadtverwaltung keine belastbaren Daten zu den rund 10.000 Kleingartenparzellen zur Verfügung. Deshalb sollte eine Datenbank zu Lage, Ausstattung der Kleingartenanlagen sowie potenziellen Konflikten aufgebaut werden.

Gerade die siedlungsbezogenen und wohnungsnahen Freiflächen sollten für die Erholung gesichert, ein bedarfsdeckender Kleingartenbestand erhalten und alternative Gartenformen betrachtet werden. Die Funktion öffentlicher Grünflächen als multifunktionale vernetzte Grün- und Bewegungsräume war ebenfalls zu betrachten und eine umfangreiche Öffentlichkeitsbeteiligung sollte den Prozess begleiten.

In der Hanse- und Universitätsstadt Rostock sollten Daten zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans erfasst werden

In Vorbereitung dazu wurden sowohl ein Umwelt- und Freiraumkonzept als auch ein Kleingartenentwicklungskonzept erarbeitet. Letzteres soll die bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit Kleingärten im Einklang mit der Wohnraumentwicklung sichern. "Grüne Welle – Stadtgarten Rostock" war das Motto des Projektes.

Rostock ist geprägt durch einen hohen Anteil an Geschosswohnungen und einen überdurchschnittlich hohen Anteil von Menschen, die auf soziale Hilfen angewiesen sind. Die rund 15.000 Kleingärten haben daher auch mit Blick auf die wohnungsnahe Erholung einen hohen Stellenwert.

Das Kleingartenentwicklungskonzept wird die Kleingartenparzellen für die Stadtgesellschaft sichern und legt dabei einen Richtwert von einem Kleingarten auf neun Geschosswohnungen zu Grunde. Damit bietet es den Kleingärtnerinnen und Kleingärtnern Planungssicherheit und Perspektive. Als weitere Aufgabenstellung wurden Leitlinien zur Entwicklung der Kleingartenflächen gemeinsam mit den Gärtnerinnen und Gärtnern und unter intensiver Beteiligung der Öffentlichkeit aufgestellt.

Mit dem Konzept nahm Rostock am Forschungsvorhaben des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen "Green Urban Labs" teil. Der Projekttitel steht für den Anspruch, nicht nur die Kleingartenanlagen, sondern die ganze Stadt mit all ihren "Gartenräumen" zusammen zu denken. Funktionsvielfalt, Umweltgerechtigkeit und die positiven Effekte der Kleingärten auf die Umwelt sollen gestärkt werden.

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Abb. 4: Im großen Planungsworkshop in Rostock organisieren sich die Teilnehmenden selbst. Das Planungsteam steht nur für Fragen zur Verfügung. Foto: TGP
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Abb. 5: Gut besuchtes Gartentischgespräch in Frankfurt. Foto: TGP
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Abb. 6: Pächterinnen und Pächter berichten von Problemen und formulieren ihre Wünsche. Foto: TGP

In Frankfurt am Main ging es um den Bedarf an Kleingärten und Freizeitgärten

Als wirtschaftliches Zentrum des Rhein-Main-Gebietes entwickelt sich Frankfurt sehr dynamisch. Bis 2040 soll die Bevölkerung um weitere 80.000 Menschen auf 830.000 wachsen. Dadurch nimmt der Druck auf die in städtischem Besitz befindlichen Kleingartenflächen weiter zu.

Die Situation im Kleingartenwesen ist geprägt davon, dass eine Vielzahl von Pachtverträgen mit Einzelvereinen den Überblick über Bedarf, Parzellengrößen, Leerstand und Ähnliches erschwert. Die Kommunikation unter den beteiligten Akteuren muss in Zukunft optimiert und strukturiert werden. Die Politik sieht gleichwohl die Kleingärten als städtebauliche und sozialpolitische Aufgabe der Stadt und der Vereine.

Für die rund 15.000 Kleingartenparzellen waren durch die Stadtverordnetenversammlung Ziele formuliert worden: Die Frankfurter Kleingartenflächen sollen in einer bedarfsdeckenden Größenordnung erhalten werden. Eine Strategie zur Kleingartenentwicklung unter Berücksichtigung der wachsenden Stadt soll die Naherholung sichern.

Im Konzept sollen neben den Kleingärten auch die Freizeitgärten betrachtet werden. Dieser in Frankfurt verbreitete Gartentyp befindet sich zu 70 Prozent auf privaten Flächen. Eine Einschätzung der Versorgung der Bevölkerung mit Gärten ist erschwert, weil die Freizeitgärten nicht immer bestimmungsgemäß genutzt werden. Ihre Fläche entspricht ungefähr der Fläche der Kleingärten (Kleingärten 558 ha/Freizeitgärten 526 ha).

Verantwortlichkeiten und Beteiligungskonzepte für die Kleingartenkonzepte

Flensburg: Die Vereinsvorstände der Flensburger Kleingartenvereine sowie die Leiterinnen und Leiter der Gartengruppen "Gartenfreunde e. V. Flensburg" wurden in der Phase der Bestandserfassung und an den Entwicklungsvorschlägen intensiv beteiligt.

Von November 2017 bis Oktober 2018 organisierten die Mitarbeiterinnen des Fachbereichs "Stadtentwicklung und Klimaschutz, Abteilung Stadt- und Landschaftsplanung" vier Workshops. 15 Teilnehmerinnen und Teilnehmer arbeiteten sachlich und vertrauensvoll zusammen.

Aufgrund des übersichtlichen Parzellenbestandes konnte sehr konkret diskutiert werden. Plandarstellungen wurden geprüft und um weitere Informationen ergänzt. Ziele und Maßnahmen konnten hinterfragt und gegensätzliche Meinungen ausgetauscht werden.

Zum aktuellen Planungsstand wurde über den gesamten Planungszeitraum in unterschiedlichen Formaten auch im Kleingarten-Ausschuss des kommunalen Parlaments berichtet.

Bei einer geplanten Flächenumnutzung für einen Krankenhausneubau wurden in einem Modellvorhaben alle Pächterinnen und Pächter einer Anlage zu gesonderten Workshops eingeladen und hinsichtlich ihrer Wünsche befragt. Gemeinsam wurden Optionen für Umzug, Verlagerung oder Teilerhalt betrachtet.

Kiel: Aufgrund der stadtweiten Diskussion im Rahmen des Bürgerentscheids, der ungleich größeren Anzahl von Akteuren und Parzellen wurde für Kiel ein umfassenderes Beteiligungskonzept erarbeitet.

Die externe Moderatorin "Dr. Fischer Kommunikation", Rostock, gewährleistete auch schwierige, konfliktbeladene Diskussionen. Begleitet wurde der Prozess von einer Lenkungsgruppe mit Vertretern aus Politik, Kreisverband, Naturschutzbeirat und Stadtverwaltung.

Die Beteiligung fand in fünf Phasen in vielen unterschiedlichen Veranstaltungsformaten statt. In großen Planungsworkshops sowie Stadtteilforen konnte intensiv diskutiert und mitgeplant werden.

Rostock: Der Öffentlichkeitsbeteiligung kam bei der Erarbeitung des Kleingartenentwicklungskonzeptes Rostock eine besondere Bedeutung zu, da die Kleingärten einen großen Teil der privaten und der öffentlich nutzbaren Grünstrukturen der Stadt ausmachen.

Veranstaltungen wurden sowohl im repräsentativen Rahmen im Rathaus der Stadt als auch vor Ort in den Kleingartenanlagen und Vereinshäusern durchgeführt. Bei den Gesprächen in den Anlagen konnten rund 500 Personen erreicht werden.

Neben intensiv moderierten Veranstaltungen, in denen auch die Leitlinien und Richtwerte mit der Öffentlichkeit diskutiert wurden, gab es auch Einzelgespräche und Ausstellungen einschließlich eines in Hörkabinen vorgehaltenen Vortrags mit Karten und Bildern. Dies war ein neues Angebot, das wegen der beginnenden Pandemie entwickelt wurde.

Aufgrund der parallelen Aufstellung des Flächennutzungsplans kam auch der Lenkungsgruppe des Projektes eine hohe Bedeutung zu. In sieben zum Teil ganztägigen Treffen wurde unter der Leitung des Amtes für Stadtgrün die Bedeutung auch einzelner Kleingartenanlagen diskutiert. Beteiligt waren Vertreterinnen und Vertreter des Kleingartenwesens und zahlreicher Fachämter.

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Tabelle 1: Die Rostocker Kleingarten-Leitlinien. Abb.: TGP

Frankfurt: Auch für Frankfurt war durch das Grünflächenamt eine intensive Beteiligung über die Planungsphasen angestrebt und es wurden Gespräche mit Vereinsvorständen sowie Pächterinnen und Pächtern geführt.

Mit dem Quartiersmanagement in benachteiligten Stadtteilen wurde Kontakt aufgenommen. Aufgrund der Pandemie mussten allerdings geplante Veranstaltungen abgesagt und neue digitale Formen aus dem Stand konzipiert werden.

Als unterstützend erwiesen sich hierbei die als Podcasts veröffentlichten Interviews mit Vereinsvorständen sowie Pächterinnen und Pächtern. Auch stadtinterne Gespräche und Abstimmungen unter den Ämtern, zum Beispiel mit dem Amt für Bau und Immobilien und dem Stadtplanungsamt, waren notwendig.

Hier waren die Diskussion städtebaulicher Richtwerte zur Grünversorgung, zur Sicherung von Kleingartenanlagen sowie die Suche nach möglichen Ersatz- und Erweiterungsflächen prägende Themen.

Vier Schwerpunkte, vier Wege zum Ziel, vier Kleingartenentwicklungskonzepte

Flensburg: Für Flensburg legt das entstandene Konzept fest, dass die Anzahl der bestehenden und genutzten Kleingartenparzellen bis 2035 erhalten bleiben soll. Besonderes Augenmerk liegt auf den Anlagen, die in einem 300-Meter-Radius um Gebiete mit Geschosswohnungsbau liegen. Außerdem wurden Hinweise für die Verbesserung der Qualität der Kleingartenanlagen entwickelt.

Die Versorgung in der Stadt Flensburg liegt zurzeit bei einem Kleingarten pro zwölf Geschosswohnungen und damit im unteren Bereich des von der GALK empfohlenen Richtwertes (ein Kleingarten pro acht bis zwölf Geschosswohnungen). Ein Unterschreiten dieses Wertes wird bei steigender Bevölkerungszahl und der verhaltenden Nachfrage (Situation vor der Pandemie) in Kauf genommen.

Die beispielhaft durchgeführte Beteiligung bei der Aufgabe von Gartenkolonien im Rahmen eines Krankenhausneubaus gilt zukünftig als Modell für mögliche Umnutzungen. Die von der Siedlungsentwicklung betroffenen Anlagen (inklusive der Ausgleichsmaßnahmen zur Verbesserung von Natur und Landschaft) werden im Konzept klar benannt, so dass Vereine sowie Pächterinnen und Pächter sich der möglichen Veränderungen bewusst sind.

Schließlich wurde vereinbart, die Reihe der Workshops als "Expertenrunde Kleingartenentwicklung" fortzuführen. Es werden zwei Treffen im Jahr (Anfang März und Ende Oktober) angestrebt.

Kiel: Das Kleingartenentwicklungskonzept wurde nach Fertigstellung 2016 durch die Ratsversammlung als Planungs- und Steuerungskonzept zur künftigen Entwicklung der Kieler Kleingärten, des Grüngürtels wie auch für das urbane Gärtnern beschlossen.

Der Bestandsschutz sowie der Erhalt des Grüngürtels und der anderen grünen Ringe, die ausreichende Versorgung mit Kleingärten, ein grundsätzlich funktionierendes Kleingartenwesen, die Erprobung zukunftsorientierter Kleingartenformen und die Wertschätzung von Kleingärten als besondere Form des Stadtgrüns sind die Oberziele der Stadt.

Diese Leitlinien sind durch umfangreiche Einzelmaßnahmen untersetzt (z. B. die Entwicklung eines nach einheitlichen Vorgaben gestalteten Stadtgartenwanderweges im Bereich des Grüngürtels, der im Mai 2023 eröffnet wurde; Initiierung der Charta "Stadtgarten Kiel"; Gründung der Stiftung "StadtgartenKiel"; Einrichtung eines Stadtgartenbüros). Als Ziel für eine angemessene Versorgung geht die Stadt von einer Kleingartenparzelle für zehn Geschosswohnungen aus.

Rostock: Der Richtwert von einem Kleingarten für neun Geschosswohnungen sichert eine bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit Kleingärten. Neben Leitlinien wurden hier neun konkrete Projekte zur Umsetzung empfohlen.

Die parallele Aufstellung des Umwelt- und Freiraumkonzeptes bewirkte, dass Handlungsempfehlungen sich gegenseitig ergänzen und die Kleingärten ihre besondere Rolle im gesamtstädtischen Kontext des Grün- und Freiraumverbundes wahrnehmen können.

Das Kleingartenentwicklungskonzept soll als Abwägungsbelang für strategische kommunale Planungsprozesse, insbesondere die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans, durch die Bürgerschaft beschlossen werden.

Frankfurt: In Frankfurt übersteigt die Nachfrage nach Gärten bei weitem das Angebot. Für die Bedarfsermittlung wurden in Frankfurt stadtteilbezogene Orientierungswerte gewählt, die anhand der Wohndichte differenziert wurden.

Bei einer Einwohnerdichte vom mehr als 85 Einwohnerinnen/Einwohnern (EW) je Hektar sollen 12 Quadratmeter Kleingartenfläche je EW zur Verfügung stehen. Geht es um 60 bis 85 EW je Hektar, rechnet die Stadt mit 10 Quadratmetern und bei weniger als 60 EW je Hektar braucht man 8 Quadratmeter Kleingartenfläche je EW.

Das ermittelte Versorgungsdefizit kann teilweise durch die vielen Freizeitgärten ausgeglichen werden. Aufgrund der zersplitterten Eigentumsverhältnisse und Verantwortlichkeiten sowie teilweise vorhandener illegaler Nutzungen ist deren planvolle Steuerung durch die Stadtverwaltung jedoch sehr aufwändig beziehungsweise kaum leistbar.

Auch in Frankfurt sollen Eingriffe in Kleingartenanlagen kompensiert werden. Für einen vorausschauenden Ersatz hat das KEK die gesamte Stadtfläche unter die Lupe genommen und nach mehreren Schritten 32 Hektar Fläche identifiziert. Aus diesem Flächenpool sollen zukünftig Erweiterungs- und Ersatzflächen geschaffen werden.

Fünf Haupt-Handlungsfelder wurden identifiziert, die mit Maßnahmen untersetzt wurden.

Ein konkretes Projekt ist die Implementierung eines moderierten Runden Tisches als ein erster Schritt zu einer kontinuierlichen Kommunikation. Hier ist ein erster Termin bereits ins Auge gefasst, obgleich der politische Beschluss für das Frankfurter Kleingartenentwicklungskonzept noch aussteht.

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Abb. 7: Handlungsfelder des Frankfurter KEK. Abb. TGP

Resümee und Ausblick

Die dargestellten Beispiele von Kleingartenentwicklungskonzepten zeigen, dass die jeweiligen Städte diese nicht allein für die Entwicklung und Förderung der Kleingartenanlagen nutzen. Sowohl in den vorab formulierten Aufgabenstellungen als auch in den in Politik und Stadtgesellschaft geführten Diskussionen wurden die Kleingärten als Teil der öffentlichen Grünflächen begriffen.

Nicht immer waren die Vertreterinnen und Vertreter der Kleingartenvereine bereit, dem zu folgen. Zu groß waren Vorbehalte im Hinblick auf Vandalismus oder die Macht der Gewohnheit.

Vielen Beteiligten war jedoch klar, dass im Kleingartenwesen, um sich im Konzert der Nutzungsansprüche an den Stadtraum behaupten zu können, Veränderungen notwendig sind. Das neu erwachte Interesse an Kleingärten in der Pandemie und der damit mögliche Generationenwechsel in den Anlagen können ebenso wie das Bewusstsein für die notwendigen Anpassungen an den Klimawandel zu anderen Haltungen führen.

Die Offenheit für eine Integration neuer Nutzungsformen in den Kleingartenanlagen (Gemeinschaftsgärten, kleine Parzellen, Kleingartenparks und andere Formen der Öffnung von Gartenanlagen, Waldgärten) könnte sich erhöhen.

Unterstützend konnte im Prozess der Aufstellung von Kleingartenentwicklungskonzepten wirken, dass durch die teilweise sehr detailliert durchgeführten Bestandsaufnahmen und Interviews, die Qualitäten der vorhandenen Anlagen gewürdigt und den politischen Vertretern das Engagement und die vielfältigen Aktivitäten der Vereine deutlich wurden.

Andererseits wirkten die langen Zeiträume für Bearbeitung und verwaltungsinterne Beteiligung zahlreicher Ämter für die Akteure des Kleingartenwesens nicht immer nachvollziehbar und dadurch frustrierend. Um dies zu vermeiden, sollten prozessbegleitende Informationen eingeplant sein.

Es gilt nach der Fertigstellung eines Konzeptes, den Schwung zu nutzen und die während der Aufstellung geknüpften Fäden einer verbesserten Kommunikation aller Beteiligten und Verantwortlichen in Politik, Verwaltung und Vereinen und sonstigen Interessierten aufzunehmen und weiterzuführen.

Dabei kann bei gegensätzlichen Auffassungen eine externe Moderation – wie bei der Erarbeitung der Kleingartenkonzepte – bei Konfliktlösungen und Umsetzung konkreter Maßnahmen helfen. Aus den Erfahrungen der Bearbeitung erscheint es notwendig, auch für die Vereine unangenehme Tatsachen wie etwa Nutzungsänderungen klar zu benennen und andererseits Hilfestellungen bei ihrer Bewältigung zu geben.

Vereine, Pächterinnen und Pächter können dann aktiv werden und an den Prozessen mitwirken. Die damit verbundene Anerkennung der gesellschaftlichen und ökologischen Relevanz des Kleingartenwesens für die Stadtgesellschaft kann den Gemeinsinn stärken und für die gesamte Stadt ökologischen, räumlichen und sozialen Gewinn bringen.

 Maria Julius
Autorin

Landschaftsarchitektin

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